| Zensur |
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... ist die staatliche
Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen in Druck,
Bild und Funk (Vorzensur und Nachzensur), um die Publizistik im Sinn der
Staatsführung oder der herrschenden Partei oder Klasse zu
beeinflussen.
(c) Bibliographisches Institut
& F.A. Brockhaus AG, 1999 |
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"Überprüfung
von Druckschriften und Filmen nach bestimmten als gültig angesehenen
(ästhetisch, ethisch oder dergleichen) Normen durch staatliche oder
kirchliche Stellen, um gegebenenfalls deren Änderung oder Verbot zu
erwirken; jede Art von Zensur als Kontrolle in politisch-ideologisch,
ethisch-religiöser oder ästhetischer Hinsicht dürfte unvereinbar
sein mit freiheitlich-demokratischer Rechtsgrundlage, da sie Bevormundung und
Einschränkung der durch Art.5 des Grundgesetzes garantierten
Pressefreiheit bedeutet."
Otto F. Best. Handbuch
literarischer Fachbegriff. Definitionen und Beispiele. Frankfurt am Main:
Fischer, 1984 |
| In vielen freiheitlich-demokratischen Staaten ist die Zensur rein formell abgeschafft, wird aber ständig ausgeübt und sei es "nur" durch die "Schere im Kopf"; autoritäre und totalitäre Staaten dagegen arbeiten mit einem Zensurapparat oder mit lizenzierten beziehungsweise verstaatlichten Kommunikationssystemen. So argumentiert die bundesdeutsche Zensurbehörde Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften mit: "Die BPjS ist keine Zensurbehörde! Eine Indizierung ist keine Zensur!" Es gilt aber: "indizierte Medien dürfen nur »unter dem Ladentisch« verkauft werden. Das Werbe- und Vertriebsverbot indizierter Werke kommt einer Zensur gleich. |