| Sieg
für Meinungsfreiheit gegen die Chiemsee-Seebühnen Chiemsee-Seebühnen gegen Bürger am Chiemsee Links |
| Kritik ist erlaubt Die Priener Ärztin Ursula Stahlbusch hatte in einem Leserbrief vom August 2003 ihre Meinung über die Chiemsee-Seebühnen GmbH geäussert. Thorsten Rudolf, Geschäftsführer der Chiemsee Seebühnen GmbH und der Priener Tourismusgesellschaft (PTG), unterstellte «falsche Behauptungen» und «einen gezielten schädigenden Eingriff in den Betrieb der Chiemsee-Seebühnen GmbH (CSG) sowie der Priener Tourismus GmbH (PTG)». Er verlangte eine «Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung» mit einer Anerkennung einer Schadensersatzpflicht. Vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein erhielten die Chiemsee -Seebühnen CSG recht ( |
| Kritik
unerwünscht Gab es möglicherweise undurchsichtige Finanzierungsvorgänge zwischen dem Gemeindehaushalt von Prien und der CSG? Priens Bürgermeister Christian Fichtl, Freie Wähler Prien, ist Aufsichtsrat der CSG. |
| Kritik nicht
erlaubt Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein untersagte es einer Priener Bürgerin, die in einem Leserbrief Kritik an der Chiemsee-Seebühnengesellschaft CSG geübt hatte, die meisten der darin aufgestellten Behauptungen weiterhin zu verbreiten. Es drohte ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Sollte damit die Bürgeraktion «Rettet den Chiemsee» eingeschüchtert werden? Die Angeklagte wird diese "Einschränkung der Meinungsfreiheit" (Anwältin Huber-Arpé) nicht hinnehmen und Berufung einlegen. OVB, 23.9.2004, S. 11 |
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