| Klage der BLM abgewiesen,
oder David gegen Goliath Aktenzeichen: 3C 0585/01 |
| Der Beklagte, Bernd Wiesgickl aus Vilseck (Oberpfalz), hatte sich
jahrelang geweigert den sogenannten Kabelgroschen (Teilnehmerentgelt) als
Inhaber eines Kabelanschlußes zu bezahlen. Er hatte 1984 den
Kabelanschluß beantragt und erhalten. Einige Jahre später erhielt er
Rechnungen über DM 3,30 pro Monat, die er an die Bayerische Landeszentrale
für neue Medien zusätzlich zu den normalen Kabelgebühren
bezahlen sollte. Da er der festen Meinung war, daß er nur mit der Telekom einen Vertrag abgeschlossen hat und dies als Zwangsabgabe betrachtete, die Inhaber von Kabelanschlüssen benachteiligt, legte der Beklagte gegen dem im Herbst 2000 zugestellten gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch ein. Auf Grund dessen fand am 9. Januar 2002 vor dem Amtsgericht in Amberg eine mündliche Verhandlung statt. In dem jetzt erlassenen Endurteil wies der Richter die Klage mit folgenden Begründungen ab (Az.: 3C 0585/01):
Anmerkung zur Information: die "Austragsstellen" für die Partei müssen ja finanziert werden. |
| Bei mir (Herbert Huber, Webmaster) gab es eine ähnliche Situation, doch ich war zu feige um gegen die allmächtige BLM zu prozessieren; außerdem war mir das Kabelangebot gegenüber dem Satellitenempfang eh zu mickrig. Wer mit dem Sieger über Goliath-BLM selbst Kontakt aufnehmen will, emaile an Bernd Wiesgickl. |