| Das
BayMG ist Zensur per Gesetz und auch sonst sehr zweifelhaft. |
| Die Satzung über die Weiterverbreitung von
Rundfunkprogrammen und Mediendiensten in Kabelanlagen in Bayern vom 23.Juli
1998, geändert am 14.Oktober 1999 nennt inzwischen 12
Hörfunkprogramme, die nach §7 "vorrangig" einzuspeisen sind, "soweit
diese im Bereich der Kabelanlage örtlich jeweils technisch verfügbar
sind". "Technisch verfügbar" wird näher definiert: "mit
durchschnittlichem Antennenaufwand empfangbar". Mir wurde der Empfang des
Deutschlandfunks, des AFN, VOA und Radio Liberty verweigert, da diese nicht in
diesem Sinne "technisch verfügbar" seien. Mit dem Autoradio konnte ich
diese Sender problemlos empfangen. Auch heute empfange ich terrestrisch mehrere
österreichische Programme, die nicht in der BLM-Liste zu finden
sind. |
| Das Amtsgericht Freising gab einem Echinger
Bürger Recht, der die monatliche Sondergebühr für die BLM, den
Kabelgroschen, seit 1986 nicht bezahlt hat. SZ,
5.7.2001, S.48 Für mich war diese ungerechtfertigte Bereicherung, die im BayMG vorgesehen ist, bereits um 1986 mit ein Grund um meine Kabelbeteiligung zu kündigen. Seitdem sehe und höre ich bedeutend mehr Sender als die Kabelnutzer vor allem unzensiert zum Nulltarif. |
| BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter
Ring in einer Stellungnahme zum Karlsruher Urteil vom 9. März
1998: " In den Begründungen unserer Ermessensentscheidungen müssen wir künftig
aber darauf achten ..." Hervorhebung durch H.H. Dies
bestätigt meine These: |
| Wieder einmal verbreitete ein CSU-ler die Mär von der Rundfunkfreiheit im Kabel. In der Süddeutschen Zeitung, 8.Februar 1999, Seite 17, erschien mein richtigstellender Leserbrief: |
| Herr Dr. Ring verschweigt in seinem Leserbrief, daß er Chef der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist, eben der Organisation, die er in seinem Leserbrief in Schutz nimmt. |
| Er verschweigt außerdem, daß die von ihm aufgezählten Kriterien für die Einspeisung ins bayerische Kabelnetz, diejenigen Kriterien sind, die erfüllt sein müssen, damit die Sender ins Kabelnetz eingespeist werden dürfen. Keinesfalls werden alle nach den genannten Kriterien in Frage kommenden Sender tatsächlich eingespeist. Mit keinem Wort regelt das Bayerische Mediengesetz (BayMG), welche Sender eingespeist werden müssen. Daher bietet das bayerische Kabelangebot nur ein sehr eingeschränktes Angebot, das sich am Gutdünken der BLM (mehrheitlich in der Hand der CSU) ausrichtet. Das BayMG wurde vom Landtag verabschiedet, es könnte von ihm so geändert werden, daß der ORF eingespeist werden kann. Es könnte auch so abgeändert werden, daß festgelegt wird, welche Sender eingespeist werden müssen. Beide Änderungen liegen der CSU völlig fern. Sie nimmt sich eine wichtige Einflußmöglichkeit auf die im Kabel zu empfangenden Programme nicht selbst aus der Hand. Das BayMG ist Zensur per Gesetz. |