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Abwägung
zwischen dem
Grundrecht auf Meinungsfreiheit, der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
und dem Persönlichkeitsrecht Im Zweifel bleibt in Deutschland meist die Meinungsfreiheit auf der Strecke – |
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| Aufgrund von
Diskussion
u.a. in Newsgroups und E-Mails um angegriffene Literatur in Deutschland
stelle ich klar: Auf dieser Website und besonders auf den Seiten um
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| "Es geht im Falle »Esra«
darum, neu zu definieren, was in unserer medial beherrschten
Gesellschaft Literatur ist, was sie kann und was sie darf. Dabei
sollte, wie das Bunesverfassungsgericht festgestellt hat, der Grundsatz
gelten: im Zweifel für die Kunst", Bernhard von Becker, Verlagsanwalt: "Der Preis für »Esra«", SZ 11.2.2008, S. 14. Dieser Grundsatz wird in der Praxis oft vom Einzelinteresse übertrumpft. |
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| Abzocke
mit Einstweiliger Verfügung, kostenpflichtiger Abmahnung,
Aufforderung zur Unterlassung und unter Umständen
Regreßforderung Das unrechtsstaatliche Abmahnwesen erlaubt es den "Schwarzen Peter" zunächst auch völlig Unbescholtenen zuzuschieben und von ihnen Geld, sogenannter "Kostenersatz" für 1 Brief, zu verlangen. Das Verlegen von Sachbüchern oder Biografien wird dadurch erheblich erschwert; vielfach wird die Freiheit des gedruckten Wortes ausgehebelt, weil sie hinter dem Schutz von Persönlichkeitsrechten zurückstecken muß. Todesschuß-Befehlsnehmer an der DDR-Grenze dürfen nicht im Buch oder auf Websites genannt werden. Schutz der Täter hat Vorrang |
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| In
Deutschland gewinnt bei dieser
Abwägung in den letzten Jahren oft das vermeintlich
beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht. Soll ich Leute,
die sich in Sexszenen der Prosa zu erkennen meinen und dagegen
prozessieren, bedauern oder beneiden |
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| Die Nennung von
Volkspolizisten der DDR, Stasi-Mitarbeiter oder ähnliche
Schergen beim Namen kann ins Auge gehen. Auch Täter haben
Persönlichkeitsrechte! Siehe z.B. |
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| Kann
man Meinung und
Tatsachenbehauptung nicht voneinander trennen (wann kann man das schon Da ich die Tatsachenbehauptung: "Ich mag keine Tomaten" nie beweisen kann (wie auch?), stelle ich hiermit fest: Ich habe diese Meinungsäußerung nur zur Illustration verwendet, keinesfalls als beweisbare Meinung oder gar als Tatsachenbehauptung! Bitte daher keine 720-Euro-Abmahnung dafür an mich senden! |
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Selbstverständlich
kann man in
Deutschland die Bestrafung nicht dadurch umgehen, dass man die
Meinungsäußerung = Tatsachenbehauptung in eine Frage
kleidet. Die juristische Prüfung kann ergeben, dass der
Fragesatz keine »echte Frage« ist.
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| Schon
das Verschweigen
von Fakten im Rahmen einer Berichterstattung kann in Deutschland
bestraft werden, wenn es zu einer günstigeren Beurteilung des
Gesamtvorgangs geführt hätte. BGH, Urt. v. 25. November 2003 – VI ZR 226/02 Wenn man also als Journalist über einen korrupten Politiker berichtet, sollte man gleich dazu sagen, dass dieser im letzten Dezember immerhin UNESCO-Weihnachtskarten für die UN-Kinderhilfe gekauft hat. Das lässt doch gleich eine günstigere Beurteilung zu |
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| Links | |
| Literatur |
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| Kerstin
Dombrowski: Titten, Tiere, Tränen, Tote. Rowohlt
2008. Broschiert, 208 Seiten
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