| Zensur in Deutschland wird vielfach
praktiziert Wer nicht extrem gut bei Kasse ist, sollte sich in Deutschland hüten, eine eigene Meinung zu vertreten. Zu schnell wird man Opfer einer Abmahnung, einer Forderung zur Unterlassung oder einer Einstweiligen Verfügung. – |
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| Familienministerin
Kristina Köhler, CDU geht per Anwalt gegen den Chefredakteur Kai
Diekmann der "Bild"-Zeitung vor Die Familienminsterin Kristina Köhler, CDU, promovierte Anfang 2009 bei Jürgen Falter, Universität Mainz. BILD recherierte und berichtete darüber. Das sollte in einem freien Land eigentlich "drin" sein. Am 27.12.2009 bekam BILD Chefredakteur Kai Diekmann eine Androhung von sechsstelligem Schmerzensgeld durch die Anwaltskanzlei White & Case im Auftrag von Frau Köhler.
Frau
Doktor hat Ärger mit ''Bild'', SZ online, 29.12.09 – "Frau
Doktor schickt den Anwalt", SZ, 30.12.09, S. 15Am 28.12.2009 mahnte die Chefin von Kristina Köhler, die Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Iran an. Sie bezeichnete das Vorgehen der Sicherheitskräfte im Iran gegen Regierungskritiker als „inakzeptabel“. Merkel:
„Gewaltsames Vorgehen der Sicherheitskräfte im Iran ist inakzeptabel“,
Focus Online 28.12.2009
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| IHK
Lüneburg-Wolfsburg setzte beim Landgericht Hamburg Zensur durch Gegen den Bundesverband für freie Kammern e.V. und gegen Kammerwatch wurden zwei Unterlassungsklagen der IHK Lüneburg-Wolfsburg stattgegeben. Bestimmte Meinungsäußerungen betreffend die IHK und deren Präsidenten dürfen durch die unterlegenen Parteien nicht mehr gemacht werden. Landgericht Hamburg Az 284/09 –
Bundesverband für freie Kammern
– Kammerwatch
– IHK
Lüneburg-Wolfsburg vs. Bundesverband für freie Kammern ua.Merke: wer sich zu IHK oder zur Zentrale äußert begibt sich auf einen schmalen Grat. Schon die Namensnennung oder gar ein Link kann geahndet werden. 24.11.2009 |
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| Zensur
durch Bernd Naumann, Bundesbeauftragter für Kultur und Medien? Ausstellung des Deutschen Historischen Museums in Berlin: "Fremde? Bilder von den 'Anderen' in Deutschland und Frankreich seit 1871". Sie soll Entstehung und Wirkung von Fremdbildern in Deutschland und Frankreich zeigen. Dazu vergleicht sie Stereotype und geht auch auf die Abschottung der EU ( Die Ausstellungsmacher planten eine Tafel mit folgendem Text:
"Das Syndrom der Anpassung. Zensur? Aufregung über eine Ausstellung des DHM in Berlin", SZ 12.11.09, S. 11 "Bundesbeauftragter für Propaganda. Schottet sich Europa gegen Flüchtlinge ab? Staatsminister Bernd Neumann hat eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum zensieren lassen", ZEIT-online, 13.11.2009, auch in Die Zeit, 12.11.2009, Nr. 47 Beauftragter
für Kultur und Medien –
Wer
sind wir? Wer sind die ‚Anderen’? – Deutsches
Historisches Museum
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| Ermächtigung
zur Internetzensur Das Kabinett beschloss eine Vorlage für ein Gesetz zur Internetzensur in Deutschland. Es soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und in Kraft treten. Bis dahin wollen einige Internetprovider die Zensur auf freiwilliger Basis durchführen. Vorgehen: Das Bundeskriminalamt BKA gibt regelmäßig eine aktualisierte Liste der zu sperrenden Webseiten an die Provider. Ein Zugriff auf diese Seiten wird dann nicht mehr möglich sein. Zunächst soll die Liste auf Kinderpornografie beschränkt sein (wer's glaubt ). SZ, 26.3.09, S. 6Fast gleichzeitig beklagte Astrid Frohloff von Reporter ohne Grenzen ( ROG)
die Internetzensur. SZ, 26.3.09, S. 15 – Welttag
gegen Internetzensur: ROG-Internetbericht: 12 „Feinde des Internets“
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Auch demokratische Regierungen überwachen das Netz, 12. März 2009 Alles weitere unter: |
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| Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus
Pflieger unterlag gegen den ehemaligen
Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust. Pflieger
darf künftig bestimmte Meinungen (ich wiederhole sie aus Angst
vor
Abmahnung hier nicht) zu angeblichen Vermutungen von Aust nicht mehr
äußern. Ähnliches gilt für die Stuttgarter
Zeitung. Das Hamburger Landgericht bestätigte damit eine
einstweilige Verfügung: Az.: 324 O 828/08. SZ
18.2.09, S. 15
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| Im
Vertrauen auf Meinungs- und Pressefreiheit druckte der Bauer-Verlag in
der Zeitschrift Das Neue
Bilder von der Fernsehmoderatorin Sabine
Christiansen. Der Bundesgerichtshof BGH verurteilte in
letzter Instanz die Veröffentlichung. Es habe keine
Informationsinteresse bestanden. SZ 18.2.09, S. 15 Merke: Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland nur, wenn die Karlsruher Richter ein Informationsinteresse feststellen können. |
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| Geschichte
wiederholt sich doch Nach dem Zweiten Weltkrieg passierte es manchem Verfolgten, dass er vor denselben Richtern, die ihn unter dem Nazi-Regime drangsalierten, für seine Rechte kämpfen musste. In anderer Konstellation aber mit ähnlicher Wirkung treffen sich nach dem Zusammenbruch der DDR SED-Geschädigte als Beklagte gegen ihre Peiniger als Kläger vor Gericht wieder. Wer als DDR-Opfer zu freimütig seine Leidensgeschichte erzählt und sogar Ross und Reiter nennt, muss damit rechnen bestraft zu werden. Die Schergen der DDR klagen gegen Namensnennung und bekommen oft recht! Wie so oft geht es um die Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Täter gegen die Meinungsfreiheit der Opfer. Und wie so oft in Deutshcland bleibt dabei die Meinungsfreiht auf der Strecke. Es trifft nicht nur Opfer der DDR: auch diese Website wurde schon telefonisch gezwungen (Androhung von Abmahnung zieht da meist), den Namen eines DDR-Beamten im Grenzaussendienst zu nennen. Stasi-Mitarbeiter, NVA-Mitglieder, SED-Bosse, Agenten, Grenzschützen etc. klagen zuhauf. Derzeit sind laut Süddeutscher Zeitung in Augsburg, Berlin, München und Zwickau Verfahren angängig. Viele ehemaligen Opfer wurden schon erneut Opfer. Edmund Käbisch, pensionierter Pfarrer aus Zwickau: "Alle Verfahren zeigen, dass eine juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit unmöglich ist". "Schutz vor DDR-Spitzel. Gericht sieht Persönlichkeitsrechte eines Täters verletzt". SZ, 6.2.2009, S. 6 Gut, dass Walter Ulbricht, Willi Stoph und Erich Honecker schon tot sind. Sie darf man wohl als Täter bezeichnen, oder können da die Nachfahren klagen? |
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| Veröffentlichung
von Abmahnschreiben kann bestraft werden Wer abgemahnt wird, will wenigstens andere Webseitenbetreiber vor möglichen Abmahnungen warnen. Doch das kann wiederum abgemahnt werden: die Rechtsanwälte verdienen sich goldene Konten damit. Ein Website-Betreiber wurde von einem Rechtsanwalt abgemahnt. Er veröffentlichte das Schreiben des Rechtsanwaltes in anonymisierter Form. Der abmahnende Rechtsanwalt setzte sich dagegen zur Wehr: die Veröffentlichung verletze seine Persönlichkeitsrechte. (Vor allem warnt es (mögliche) Täter und begrenzt damit weitere lukrative Abmahnungen für den RA ). Die Richterin
am Münchener
Amtsgericht gab dem Rechtsanwalt Recht!Fazit: In Deutschland kann es strafbar sein, über die Abmahnung – selbst in anonymisierter Form – zu berichten. – |
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| Scharfe
Meinung über die Konkurrenz kann in Deutschland vor den Kadi führen Manfred Güllner, Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, zweifelte in einem Interview mit dem Stern 2008 an der Redlichkeit der Meinungsforschungskonkurrenz Infratest. Er wurde verklagt und unterlag. Ich wage es nicht, über die Meinungserforschung in Deutschland etwas zu sagen. Bei den Tausenden von Befragungen wundert es mich aber, dass mich in 65 Jahren noch nie das Umfragelos bezüglich Politik, Politiker oder TV-Verhalten traf. Ich folgere daraus nicht, dass immer dieselben Leuten befragt werden. Ich folgere daraus nichts (ist das erlaubt? Oder kann das auch abgemahnt werden?). |
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| Von jemand
zu meinen, er sei ein »Dummschwätzer« und es zu sagen ist in
Deutschland nicht immer erlaubt Zunächst das Positive: Wer jemand als »Dummschwätzer« bezeichnet, muss nicht unbedingt mit einer Verurteilung wegen Beleidigung rechnen. Ein Dortmunder Stadtrat hatte einen anderen Stadtrat als »Dummschwätzer« bezeichnet und wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt (wer einen Ausländer prügelt kommt oft "billiger" davon). Das Bundesverfassungsgericht stufte nun das Grundrecht der Meinungsfreiheit höher ein und gab den Fall an das Amtsgericht Dortmund zurück. Az.: 1 BvR 1318/07; SZ, 31.12.2008, S. 6 Kann man nun einen blöd daherredenden Politiker »Dummschwätzer« nennen? Ich wäre da in Deutschland mit meiner Meinung vorsichtiger. Selbstverständlich reden alle deutschen Politiker immer und überall nur kluges Zeug. Kann ich jetzt von einem »Dummschwätzer« wegen falscher Tatsachenbehauptung abgemahnt werden ?
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| Gelegentlich
siegt
die Presse- und Meinungsfreiheit Der Historiker Volker Kühn hatte behauptet, Johannes Heesters habe 1941 bei seinem Besuch im KZ Dachau vor SS-Leuten gesungen. Heesters bestritt dies und klagte auf Unterlassung der Aussage. Das Gericht in Berlin urteilte pro Meinungsfreiheit. Kühn verzichtet aber freiwilig darauf, die umstrittene Aussage öffentlich zu wiederholen. SZ, 17.12.2008, S. 10 |
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| Internetzensur
auch in Deutschland Was man China, Nordkorea und anderen Staaten vorwirft, wird auch in Deutschland praktiziert. Lutz Heilmann arbeitete von 1985 bis Januar 1990 in der Abteilung Personenschutz des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Diese Tätigkeit bei der Stasi wurde ordnungsmässig bei Wikipedia genannt. Dieses und anderes an seiner Biografie im Online-Lexikon Wikipedia störten Heilmann. Sie könnten schädlich sein für seine Karriere. Heilmann ist inzwischen als Abgeordneter der Linken im Bundestag. Er ließ über seine Anwältin wikipedia.de per einstweiliger Verfügung abschalten. Zudem stellte er drei Strafanträge gegen die Online-Autoren. SZ, 17.11.2008, S. 1 Inzwischen ist die "überarbeitete" (=zensierte) Seite bei Wikipedia wieder online: Lutz
Eberhard Heilmann, mit einem Abschnitt: "Rechtsstreit mit
Wikimedia Deutschland". Lutz
Heilmann, MdB – Landgericht
Lübeck zieht Verfügung zurück. Wikipedia-Startseite wieder frei,
Tagesschau – Linkspartei-Abgeordneter
war bei der Stasi, 8.10.2005Auch ich bekam schon telefonisch und per Email Drohungen, da ich Stasi- und Vopo-Mitarbeiter namentlich nannte. Da das deutsche Abmahnunrecht dem Abmahner alle Trümpfe überlässt ( |
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| Verbreitung
einer
Vermutung: einstweilige Verfügung Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger äußerte die Meinung, dass Stefan Aust, Ex-Chefredakteur des Magazins Spiegel, Autor von Der Baader-Meinhof-Komplex, früher vermutet habe, in Stammheim seien RAF-Mitglieder nicht unbedingt eines natürlichen Todes gestorben. Anwalt Matthias Prinz, Hamburg, erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Pflieger darf diese Meinung nicht mehr verbreiten. Mit deutscher Gründlichkeit wurden auch die Medien, die entsprechende Interviews mit Pflieger verbreiteten, die Stuttgarter Zeitung und der SWR per Unterlassung zensiert: das Interview darf nicht mehr verbreitet oder im Internetarchiv bereitgestellt werden. Zu den zahlreichen direkten Zensuren werden die Deutschland auch viele Maulkörbe aufgrund der sogenannten Verbreiterhaftung verhängt. SZ, 3.11.2008, S. 17 Der Stuttgarter Zeitung wurde nun auch untersagt, zu äußern: "Aust klagt gegen Staatsanwalt und Medien". SZ, 5.11.2008, S. 17 Deutschland wird allmählich zum Tollhaus der Zensur weltweit. Die Instrumente der Einstweiligen Verfügung, Abmahnung und Unterlassungserklärung dienen der Ausschaltung freier Meinungsäußerung. Das Justizministerium ist weiterhin der Ansicht, dies sei in Ordnung. |
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| Gelegentlich siegt
die Presse- und Meinungsfreiheit Hier ein Beispiel pro Presse- und Meinungsfreiheit, da man sonst wegen der vielfältigen Zensur in Deutschland verzweifeln könnte. Dorothea Sihler, Ehefrau von TV-Moderator Günther Jauch, klagte gegen die Illustrierte Bunte. Diese hatte über deren Hochzeit berichtet und Fotos veröffentlicht. In Deutschland sind manche Filmsternchen und TV-Clowns und -Moderatoren gierig in der Regenbogenpresse zu erscheinen, da sie meinen, es erhöhe den Marktwert und da sie öffentlichkeitshungrig sind. Wenn ihnen aber eine Berichterstattung nicht passt, klagen sie und bekommen vor deutschen Gerichte oft recht. So bekam auch Frau Sihler vor dem Landgericht Hamburg grossenteils recht: die Fotos wurden verboten, die Bunte musste eine Entschädigung zahlen. Doch in der Berufung erinnerte sich das Hanseatische Oberlandesgericht OLG an das Grundgesetz. Irgendwann war doch Zensur in Deutschland verboten!? Das OLG wies die Klage von Frau Sihler ab. SZ, 24.10.2008, S. 17 |
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| Junge
Union Nordrhein-Westfalen forderte von der ARD Zensur von Tatort-Krimis Der Schauspieler Peter Sodann will sich um das Amt des Bundespräsidenten bewerben und tritt damit in demokratische Konkurrenz zum Bewerber der CDU/CSU: Horst Köhler. Die Junge Union Nordrhein-Westfalen forderte die ARD auf, Tatort-Folgen mit dem Konkurrenten zum Kandidaten der CDU/CSU Peter Sodann nicht mehr zu senden, d.h. Totalzensur. Der ARD-Sprecher Peter Meyer unterwarf sich dem Zensurverlangen. FAZ, 16.10.2008, S. 40 |
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| In
einem Interview mit der Saarbrücker
Zeitung äußerte sich Roger
Willemsen über Helmut
Markwort, Chef der Illustrierten Focus, bezüglich
eines Interviews im Focus
und der Illustrierten Bunte.
Markwort klagte gegen die Saarbrücker
Zeitung – in Deutschland ist es inzwischen schon einen Art
Sport gegen missliebige Ausagen oder auch gegen beliebige Aussagen
gerichtlich vorzugehen – vor dem OLG Hamburg, da die Interview-Aussage
über ihn unwahr sei. In zweiter Instanz gab nun das OLG Hamburg Helmut
Markwort recht. Die Saarbrücker
Zeitung hätte die Aussage Willemsens prüfen müssen.
SZ, 22.8.2008, S. 15 Fazit: wer in Deutschland öffentlich behauptet, die Erde sei eine Kugel, muss mit Klage und Verurteilung rechnen: diese Behauptung ist unwahr. Die Erde ist an den Polen abgeflacht und ausserdem durch zahlreiche Gebirge wirklich keine Kugel. |
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| Der
Bundesgerichtshof BGH ließ im Rechtsstreit zwischen dem Focus-Herausgeber Helmut
Markwort und der Saarbrücker
Zeitung die Revision gegen das Zensururteil des OLG
Hamburgs zu. SZ, 14.2.2009, S. 21
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| Veronica
Ferres & Martin Krug verklagen manchen, "der auch nur ein bisschen zu kratzen wagt an der Patina der Ikone" (SZ, 5.8.2008, S. 38). Anscheinend zählen sich Frau Ferres und Herr Krug – aus welchen Gründen auch immer – zur besonders schützenswerten High Society. Die Gerichte bestätigen oft genug den Schutz der "Reichen und Schönen", die Meinungs- und Pressefreiheit bleibt da oft auf der Strecke. Im Falle Ferres & Krug habe ich nichts zu befürchten: da ich keine Ahnung habe, was die beiden sind oder machen, kann ich nichts berichten, damit kann auch nichts gebührenpflichtig abgemahnt werden. Süddeutsche Zeitung, 5.8.2008, S. 38 |
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| Die
Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Marianne
Birthler
äußerte sich am 22. Mai 2008 in der "Heute"-Sendung des ZDF
über
die frühere DDR Vergangenheit des Vorsitzenden der jetzigen
Linksfraktion Gregor Gysi.
Dieser erklärte die Aussage von Frau Birthler über ihn, Robert
Havemann
und die Stasi für falsch und prozessierte gegen das ZDF. Das
Landgericht wies den Antrag Gysis, dass das ZDF diese Aussage nicht
mehr verbreiten darf, zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg sieht es
anders: die
Aussage wurde gerichtlicherseits verboten, das heißt zensiert.
Die Verwendung des Zitats sei unzulässig (deshalb kann ich es hier auch
nicht wiederholen; zu schnell habe ich ansonsten unliebsamen Besuch um
4 Uhr morgens oder eine teure Vorverurteilung per Abmahnung). SZ
1.8.2008, S. 17
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| Der Bundesgerichtshof BGH entschied am 26. Mai 2009 für
die Kunstfreiheit. Der Kannibalenfilm
"Rohtenburg" darf gezeigt werden.
Der Kannibalenfilm "Rohtenburg" darf weiterhin nicht aufgeführt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte damit sein vor zwei Jahren im Eilverfahren verhängtes Verbot des Psychothrillers. SZ, 10.7.2008, S. 15 Das Verbot hatte der sogenannten Kannibale Armin Meiwes erwirkt. Nach Ansicht des Gerichts verletze der Film die Persönlichkeitsrechte des sogenannten Kannibalen. "Verleih
nennt Filmverbot verfassungswidrig" Spiegel online, 3.
März 2006.
Mit diesem Etappensieg der Zensur zeigt es sich erneut, dass es mit der
Pressefreiheit in Deutschland nicht weit her ist. Auch die Zusätze zu
allen möglichen Bezeichnungen wie "mutmasslich" oder (siehe oben)
"sogenannter" zeigen deutlich, dass ein klares Wort in Deutschland
vermieden werden muss, da man zu schnell dafür vor den Kadi gezogen
wird.
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| Prominente
geniessen besonderen Schutz Während sich TV-Moderatorinnen, Politiker, Adelige, Sportler und Journalisten meist zur Kamera drängen und möglichst häufig in den Medien erscheinen wollen, möchten sie das oftmals darauf beschränkt sehen, wenn sie vorher bei der Maske waren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs BGH ist es der Bild der Frau verboten ein bereits abgedrucktes Foto einer mehr oder weniger bekannten TV-Moderatorin R.B. (Initialien wegen Angst vor in Deutschland möglicher sofortiger Verurteilung per Abmahnung geändert) erneut zu veröffentlichen. Das Foto zeige die Moderatorin in einer völlig belanglosen Situation, so der BGH. (Was wäre mit einem Foto derselbe Frau in belangvoller Situation?) SZ, 2.7.2008, S. 17 |
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| Schergen
der
DDR Diktatur dürfen in Deutschland nicht immer genannt werden Wie schon nach dem zweiten Weltkrieg die NS-Größen ( |
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| Bundesverfassungsgericht
entscheidet pro Meinungsfreiheit Prominente dürfen im Alltag fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, sofern es um eine "Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse" geht. Az.: 1 BvR 1601/07; 1606/07; 1626/07. SZ 19.3.2008, S. 17. Der Zusatz "Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse" macht das Urteil (bewußt?) schwammig. Was Caroline und Ernst August von Hannover mit ihrer Villa in Kenia machen (darum ging es in einem der verhandelten Fälle) ist eigentlich schnurzegal. |
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| Eine Satire-Ausstellung der dänischen
Künstlergruppe "Surrend" in Berlin-Moabit wurde
von Muslimen massive bedroht. Sie wurde
vorübergehend geschlossen. Sie soll unter Schutz
gestellt und wieder geöffnet werden. Bemerkenswert: die CSU setzt sich stark für Zensur ein, wenn es um die christlichen Religionen geht. Zur muslimischen Satire und den Drohungen meinte Christine Haderthauer, CSU: "Bei allem Respekt vor religiösen Empfindungen: Die Muslimen müssen unsere Alltagskultur akzeptieren. Und dazu gehören die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst"; OVB 3.3.2008, S. 6 Kenan Kolat, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland: "Ich stehe für die Freiheit der Kunst". Er, Innensenator Ehrhart Körting, SPD, und der Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz haben zur Wiedereröffnung der Ausstellung ihr Kommen angekündigt. |
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|
Eva Herman, Buchautorin, hat nach eigenen
Angaben vor dem
Kölner
Landgericht einen Sieg gegen die Deutsche Presse-Agentur (dpa)
errungen. Künftig
dürfe dpa nicht mehr behaupten,
Herman habe
in der Talkshow Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007 gesagt,
„wenn man
nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe,
könne man auch nicht
über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut
wurden“. Landgericht Köln: Eva
Herman muss diese verkürzte
Darstellung
nicht akzeptieren. Ebenso wurde dem ZDF nach einer Abmahnung von
Hermans Anwälten der
Jahresrückblick 2007 teilweise zensiert. Im Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen Tagesschau-Sprecherin Eva Herman beim Landesarbeitsgericht Hamburg bekam Frau Herman Rückenwind durch den Vorsitzenden Richter. Er meinte zu den umstrittenen Äußerungen: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen." SZ, 2.10.2008, S. 17 Ich traue mich natürlich nicht mehr Eva Herman zu zitieren: zu leicht wird man vor den Kadi gezogen und verliert: Eva
Herman siegt vor Gericht, Focus Online
28.07.09. Dafür hier: "Eva
Hermans Zitat im Wortlaut", Focus online
10.10.07
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| Erfreuliches
zum Jahresbeginn 2008 Die Klage einer Lehrerin gegen das Internet-Portal spickmich scheiterte vorm Landgericht Köln. Eine Gymnasiallehrerin fühlte sich durch Schüler(innen) online schlecht benotet. Die Richter entschieden: die Benotung sei durch die freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Dagegen meinte Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Deutschen Philologenverbands: "Kritisches Feedback gehört in die Schule und nicht ins Internet." SZ, 31.1.2008, S. 9 – |
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| Erfreuliches
zum Jahresausklang 2007 Die Nürnberger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlung zur NPD-Anzeige gegen Konstantin Wecker (siehe direkt darunter) ein. Das Nachsprechen des Satzes "Die NPD ist ein braunes Pack und eine Verbrecherbande" ist nicht strafbar. SZ, 31.12.2007, S. 42 |
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| Wer
in Deutschland öffentlicht Kritik übt
muß mit gerichtlichen Verfahren rechnen: Die restriktive gerichtliche Handbhabung der Meinungsfreiheit oder was von ihr noch übrig ist läßt jede öffentliche scharfe Kritik zu einem Tanz auf dem Eise werden. Die Kritiker werden mit Klagen überhäuft, die Kläger erhlten vor Gericht oft recht und kaum jemand traut sich noch Kritik zu äußern. • Der Nürnberger Stadtrat Arno Hamburger, Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, hatte die NPD "braunes Pack" und "Verbrecherbande" genannt. Die NPD, eine Vereinigung die schon im Parteiprogramm hirnrissige Behauptungen aufstellt, klagte dagegen wegen Beleidigung. • Liedermacher Konstantin Wecker zeigte sich am 12. November 2007 in Erlangen solidarisch und forderte die Besucher seines Konzerts auf den Satz "Die NPD ist ein braunes Pack und eine Verbrecherbande" im Chor nachzusprechen. Ralf Ollert, der mit Ausländern nicht zurecht kommt (Sprecher der „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ BIA), NPD Landesvorsitzender Bayern, zeigte Wecker wegen Beleidigung an. SZ, 20.11.2007, S. 33 • Uwe Meenen, NPD, eine Partei, die Fackelmärsche (bitte den möglichen Reim beachten SZ, 21.11.2007, S. 40 • Michael Stoschek, Präsident der IHK Coburg, zeigte den Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und die Bundestagsvizepräsidentin Susanne Kastner, beide SPD, wegen verleumderischer Beleidigung und übler Nachrede an. Gabriel hatte Stoschek mit Berlusconi verglichen. Kastner hatte Stoschek wegen der Gewerbesteuer kritisiert. Michael Stoschek unterstützt die Ziele der CSU (familienfeindlich, ausländerfeindlich, etc.): "Privat bin ich Mitglied der CSU und unterstütze natürlich die Ziele dieser Partei." |
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| Das Wochenmagazin Focus und das
Blatt Bunte
aus dem Burda-Verlag berichteten über den deutschen
EU-Kommissar
Günter Verheugen. Sie deuteten darin eine
Günstlingswirtschaft und Vorteilsnahme –
also etwas
unter Politikern ganz Normale – an. Die beiden
Presseorgane
können u.a. auf Auskünfte durch den EU-Abgeordneten
Markus
Ferber, CSU, verweisen. Doch Verheugen ist gegen die freie Pressearbeit
und läßt Anwälte auffahren. SZ,
7.9.2007, S. 19 Solange über die Machthungrigen, TV-Stars, Politiker und Filmsternchen vermeintlich positiv berichtet wird, gieren diese Personen ins Rampenlicht der Öffentlichkeit. Sobald sie aber eine (vermeintlich) falsche Farbnuance ihrer Haare lesen oder über ein (vermeintliches) Treffen mit einer fremden Frau |
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| Wer
in Deutschland Bilder veröffentlicht muß arg
aufpassen: • Veröffentlichung eigener Passphotos im Internet kann rechtswidrig sein, siehe Für Normalbürger gilt anscheinend: der Fotograf hat das Verwertungsrecht. • Veröffentlichung von Fotos von Prominenten kann rechtswidrig sein, wenn es den Fotografierten nicht behagt. So setzten Dieter Bohlen (Medienzamperl), Joschka Fischer, (Politiker), Oliver Kahn, (Torhüter, nein, nicht als Schauspieler bei Franz Kafka, sondern beim FC Bayern) und Herbert Grönemeyer (Musiker) durch, dass Fotos nicht gegen ihren Willen veröffentlicht werden dürfen. Urlaubsfotos sind meist tabu. SZ, 11.8.2007, S. 19 Für Prominente und die sich als solche gebärden gilt anscheinend: der Fotografierte hat das Verwertungsrecht. Ganz anders in Frankreich. In "Paris Match" erschien ein Foto von Präsident Nicolas Sarkozy im Urlaub beim freizeitlichen Paddeln mit seinem Sohn Louis. Der Rückenspeck des Präsidenten wurde retuschiert. Die Konkurrenz druckte daraufhin das Originalphoto neben dem retuschierten. OVB, 24.8.2007, S. 4 In Deutschland kann schon die Nennung der Haarfarbe des Bundeskanzlers (so dieser dagegen ist) bestraft werden. Ein Foto aus dem Urlaub – retuschiert oder nicht – zu veröffentlichen ist riskant. Siehe die obige Gerichtsentscheidung: Urlaubsfotos sind meist tabu, zu deutsch: sie unterliegen in Deutschland (meist) der Zensur. |
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| Unerwünschte
Journalisten wurden zum G-8-Gipfel in Heiligendamm nicht zugelassen.
Von rund 4700 Anträgen auf Akkreditierung wurden
»etwa
20 nicht genehmigt«, erklärte ein Sprecher des
Bundespresseamtes. Vorwand: aufgrund von
»Sicherheitsbedenken« des BKA. Junge Welt, 1.06.2007, S. 1 Zum Cafe/Tee-Treffen von acht Politikern (die sich selbst für die Größten halten) wurden über 100 Millionen Euro Steuergelder verschleudert. Tausende von Beamte waren im Einsatz, wobei unklar blieb, ob sie und die "Mauer" die acht – anscheinend extrem unbeliebten – Politiker vor dem Kontakt mit dem Bürger schützten oder die Bürger vor den chaotischen Acht. Zudem wurden viele Menschen- und Bürgerrechte ausser Kraft gesetzt: |
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| Briefzensur
von unerwünschten Gegnern zum G8-Gipfel in Heiligendamm Polizisten kontrollieren nach einem Bericht der Tageszeitung «taz nord» auf der Suche nach Gegnern des G8-Gipels in einem Hamburger Briefzentrum systematisch bestimmte Postsendungen. Wie das Blatt berichtet, arbeiten Ermittler des Landeskriminalamtes im Briefzentrum Mitte in einem dafür eingerichteten Raum. Die Ermittler fangen verdächtige Postsendungen ab und öffnen sie. Die Aktion laufe unter der Federführung des Bundeskriminalamtes (BKA), die Ausführung habe das Landeskriminalamt (LKA) übernommen. Reutlinger General-Anzeiger 24.05.2007 |
||
| Der
Journalist Henryk M. Broder
wurde
in der Süddeutschen Zeitung am 27.1.2006 zitiert mit: "Es
bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was
antisemitisch ist und was nicht." Der Präsident der Frankfurt
Landgerichts sah sich (ist er Erbe?) in die Nähe des
Volksgerichtshofes gerückt und stellte Strafantrag wegen
Beleidigung. SZ, 23.4.2007, S. 15 (Den Namen des Präsidenten nenne ich nicht, da es in Deutschland recht werden kann, öffentlich konkrete Personen beim Namen zu nennen.) Hintergrund: kein hoher Richter der Nazis wurde in der Bundesrepublik Deutschland je juristisch zur Rechenschaft gezogen. Im Gegenteil: viele urteilten auch nach 1949 und manch ein Anklagter vor einem Nazigericht sah in der BRD denselben Richter wieder über ihn urteilen. Der Nazi-Richter Hans Filbinger erhielt sogar im Jahre 2007 noch ein Staatsbegräbnis! Hier steht wieder einmal das Gut der Meinungsfreiheit gegenüber einer (vermeintlichen) Schmähkritik zur Debatte. In Deutschland wird zu oft gegen die Meinungsfreiheit entschieden. Ich persönlich wurde schon telefonisch aufgefordert, die CSU-Mitgliedschaft einer Person auf meiner Website zu entfernen. Mir war dabei unklar: wenn es derjenige als Beleidigung ansieht, warum tritt er nicht aus? Hilfestellung gibt es hier: |
||
| Der Bundesgerichtshof BGH entschied,
dass die Presse in besonderen Fällen den Namen von Personen
nennen darf. Der Anonymisierungsdruck wird geschwächt. "Wer
durch berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der
Öffentlichkeit gerät, muss bei der Berichterstattung
in den Medien grundsätzlich die Nennung seines Namens
hinnehmen." SZ, 1.2.2007, S. 19
Aufgrund von Drohungen ist auch die Seite auf dieser
Internetpräsenz zum zensierten |
||
| Der
Islamwissenschaftler Henner
Kirchner wurde zur Zahlung eines Strafe in
Höhe von 5000 Euro verurteilt. Er hatte den Autor Udo Ulfkotte wegen
seines Buches Der Krieg in unseren Städten
scharf kritisiert. Mit Blick auf eine antisemitische Hetzschrift bezeichnete er das Buch als "Die Protokolle der Weisen von Mekka". Weiter: Ulfkottes Ansichten seien "als ein islamophobesÄquivalent zu dem antisemitischen Hetzstück" zu sehen. zudem behauptete Kirchner, Ulfkotte habe bei einem Vortrag gesagt, ein Dialog mit Muslimen sei "generell nicht möglich, da ihnen ihre Religion das Lügen vorschreibe". Er bezichtigte Ulfkotte der "Volksverhetzung". All diese Meinungsäußerungen hält das Landgericht Berlin für strafbar. Die Welt, 23.01.2007 Der deutsche Zensurfimmel zeigt sich daran, dass in 2003 Vertrieb des Buches untersagt wurde ( |
||
| Kreml-Kritiker wurden zur Plauderstunde von
Sabine Christansen ausgeladen Allwöchentlich hält die TV-Moderatorin Sabine Christansen mit Politikern und anderen eine Profilierungs- und Plauderstunde ab. Zum Thema "Die Russen kommen" am 10.12.2006 wurden eingeladen und wieder ausgeladen: Kreml-Kritiker Garry Kasparow (Ex-Schachweltmeister) und der fürhere Korrespondent aus Moskau Klaus Bednarz. Vorgeschoben wurden technische Gründe. Dafür wurde die Wladimir Putin wohlgesonne frühere Korrespondentin aus Moskau Gabriele Krone-Schmalz eingeladen. Damit passte deren zweiter Namensteil zur Tendenz in der saftlosen Heilen-Welt Gesprächsrunde von |
||
| Anti-Nazi-Symbole sind in Deutschland
verboten Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen Versandhändler, der Anti-Nazi-Symbole verkauft hatte, wegen Verbreitung von verfassungswidrigen Symbolen zu 3.600 Euro Geldstrafe. Zugleich wurden bei ihm Artikel im Wert von ca. 30.000 Euro beschlagnahmt. Ebenso wurden Tausende Adressen von Kunden "sichergestellt". Der Verteidiger des Bürgers mit Zivilcourage ( Vergleiche: |
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Asylantenheime
brennen, Ausländer werden von Neonazis gemobbt (siehe
|
||
| Nach einem Warnhinweis des Berliner
Landeskriminalamts sagte die Intendantin der Deutschen Oper, Kirsten Harms, am
Montag den 25.9.2006 drei für Anfang November geplante
Vorstellungen der Oper Idomeneo
von Wolfgang Amadeus Mozart.
Am Ende der Inszenierung von Hans
Neuenfels werden die abgeschlagenen
Köpfe der Religionsstifter Jesus,
Mohammed, Buddha und Meeresgott Poseidon auf der
Bühne gezeigt. SZ, 27.9.2006, S.
2 Siehe dazu: |
||
| In der
Türkei wurde die Autorin Elif
Safak, die wegen § 301 "Verungimpflung
des Türkentums" in Istanbul angeklagt war (wegen Bastard
von Istanbul [Bastard of Istanbul] Juliane
Gräbener-Müller, Übs. Frankfurt am Main:
Eichborn, 2007. 330 Seiten) freigesprochen. SZ,
22.9.2006, S. 1, 4 So liberal geht es in Deutschland nicht zu. §103 stellt die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts unter Strafe. Die deutsche Polizei versteht schon jede schärfere Kritik z.B. an George W. Bush oder am Papst Josef Ratzinger als Beleidigung. §166 Geld- oder Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren für Beschimpfung oder Verhöhnung religiöser Symbole und Bekenntnisse, die den «öffentlichen Frieden» stören. Ministerpräsident Edmund Stoiber, CSU, will eine Verschärfung dieses Verungimpflungsparagraphen. Bayern hatte bereits in den Jahren 1986, 1995 und 1998 ähnliche Initiativen gestartet, war damit aber jeweils im Bundesrat gescheitert. |
||
| Utz Claassen,
Vorstandsmitglied des Energieunternehmens EnBW sprach in der
Talksendung mit der TV Journalistin Sabine
Christansen brisante Themen zur Fussball-WM 2006
an: Gutscheine an ein Mitglied der baden-württembergischen
Landesregierung. Der NDR zensierte die kritische Passage von 75
Sekunden. Sie wurde am 3. Juni 2006 nicht gesendet. Claassen hatte
beispielsweise dem Wirtschaftsminister Ernst Pfister, FDP,
Gutscheine für WM Tickets gegeben. Die Staatsanwaltschaft
leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Begünstigung ein. SZ, 6.6. 2006, S. 21
|
||
| In Hagen
wurde ein Mädchen von ihrem
türkischstämmigen Freund mit mehr als 30
Messerstichen brutal ermordet. Dem Dramatiker Lutz Hübner
diente das zur Vorlage des Theaterstücks "Ehrensache". Es
wurde im Dezember 2005 in Essen uraufgeführt. Das
Oberlandesgericht Hamm verbot die Aufführung in Hamm: Sie
verletze das Persönlichkeitsrecht des Opfers. SZ,
11.4.2006, S. 13
|
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| Rock-gegen-Rechts Konzert werden
immer wieder behördlich untersagt Die Stadt Halberstadt (Sachsen-Anhalt) verbot einen Auftritt der Liedermachers Konstantin Wecker In der Gemeinde Auetal (Niedersachsen) verbot die Bürgermeisterin Ursula Sapia ein Rock-gegen-Rechts Konzert. Süddeutsche Zeitung, 25.3.2006, S. 6 |
||
| Der türkische
Film "Tal der Wölfe" sorgt für Ruf nach der Zensur. Markus Söder
und Edmund Stoiber,
beide CSU, forderten die Absetzung des Hassfilms, der antiamerikanische
Vorurteile verstärkt. Gegen Zensur sprach sich dagegen Franz Maget, SPD,
aus. OVB, 20.2.2006, S. 1
Nach der Süddeutschen Zeitung forderte
Edmund Stoiber die sofortige Absetzung, obwohl er den Film nicht
gesehen habe. SZ, 21.2.2006, S. 13
|
||
| 1963
wurde der Film Stalingrad von Claus Hubalek (1926
Berlin – 1995 Hamburg, Schriftsteller und Dramaturg; Detlev Bald, Johannes Klotz, Wolfram Wette: Mythos Wehrmacht. Nachkriegsdebatten und Traditionspflege. Berlin: Aufbau, 2001, S. 97 ( |
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| Ein
Student der Hochschule für Gestaltung (HfG)
Karlsruhe drehte ein fiktives (was sonst?) Tagesschau-Video und
führte es im September 2004 zur Sendezeit der "Tagesschau" in
verschiedenen Gaststätten der Karlsruher Innenstadt vor. Er
wurde vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Geldstrafe von 450 Euro
verurteilt: die Toleranzgrenze der künstlerischen Freiheit sei
deutlich überschritten: Störung des
öffentlichen Friedens. SZ,
9.6.2005, S. 12
|
|
| Der Schriftsteller und
Kirchenkritiker Karlheinz
Deschner (Kriminalgeschichte des
Christentums) war am 19.4.2005 zur ARD-Sendung
„Menschen bei Maischberger“ eingeladen war. Am
Mittag des 18. Aprils wurde telefonisch abgesagt wurde. Aus
informierten Kreisen war zu hören, der zur Sendung geladene
Hamburger Weihbischof Hans-Jochen
Jaschke wollte sich nicht verunsichern lassen. |
|
| Zum Besuch von George Bush,
Präsident der USA, in Mainz wurde rigoros gegen
Meinungstransparente entlang der Fahrstrecke des Staatsbesuchs
vorgegangen. Polizeitrupps in voller Kampfmontur besetzten Wohnungen.
Folgende Transparente wurden entfernt: "George who?", "Would you like a
beer or pretzel?", "Terror gegen Terror?", "Not welcome, Mr. Bush". Von
vielen Anwesenden in den Wohnungen wurden die Personalien aufgenommen,
man filmte sie. Vielfach noch im Nachthemd (solche Trupps kommen immer
am frühesten Morgen), durfte man sich nicht umziehen. Es wurde
ein generelles Telefon- und Rauchverbot ausgesprochen. |
|
| Wer auf seiner Internetseite die
Leser durch einen so genannten Link zur Homepage einer Firma mit
illegalen Softwareangeboten weiterleitet, kann wegen Beihilfe belangt
werden. Das entschied am 7.3.2005 das Landgericht München I
gegen den Internet-Informationsdienst Heise Online. Der Heise-Verlag ( |
|
| Die Berliner Staatsanwaltschaft die
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Udo Voigt, seit 1996
Vorsitzender der NPD, wegen eines Interviews in der rechtslastigen Jungen
Freiheit. Beanstandet werden seine Aussagen über die
Bundesrepublik und Adolf
Hitler. SZ,
27.9.2004, S. 5 Hier die kritischen Interviewauszüge:
|
|
| Das Landgericht Hamburg
untersagte
dem Kinderhilfswerk Terres
des hommes ( |
|
| Das Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe veröffentlichte am 28.7.2004 die Begründung
einer Entscheidung vom 23. Juni 2004 über die Aufhebung eines
Versammlungsverbots gegen die NPD. Es stellte klar, daß das
Recht auf Meinungsfreiheit auch für Rechtsextreme gilt (1 BvQ
19/04). Allein aufgrund neonazistischer Äußerung
darf keine Versammlung verboten werden. SZ,
30.7.2004, S.6
|
|
| Razzia
beim Buchautor Udo Ulfkotte Die Frankfurter
Staatsanwaltschaft führte eine Durchsuchung im Haus und im
Büro des ehemaligen FAZ-Redakteurs Udo Ulfkotte durch. Sie
wird unter anderem mit angeblichen Verbindungen von Ulfkotte ins
Frankfurter Polizeipräsidium begründet, durch die er
möglicherweise an Geheiminformationen gelangt sei. SZ,
2.4.2004, S. 19 |
|
| Kurzfristig wurde die Talkshow
"Fliege" zum
Thema Pflege abgesetzt. Probleme in deutschen Pflegeheimen sollten an-
und ausgesprochen werden; Pflegekritiker Claus Fussek war bei
der Aufzeichnung dabei. Auf Druck eines Münchner Heims wurde
die kritische Sendung wenige Minuten vor Sendebeginn gestoppt. Münchner Merkur,
20.3.2004, S. 6
|
|
| Der frühere
Staatsminister
für Kultur und Mitherausgeber der Zeit, Michael Naumann,
wurde wegen Beleidigung verurteilt. Naumann hatte in der Fernsehsendung
"Talk in Berlin" das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Michel Friedman, CDU,
kritisiert. Einzelheiten der Ermittlungen in der Drogenaffäre
um Friedman gingen an die Presse. Naumann vermutet dahinter das Werk
eines "durchgeknallten Staatsanwalts", der in Berlin einen
"außerordentlich schlechten Ruf" habe. Der Berliner
Generalstaatsanwalts Hans-Jürgen
Karge, FDP, erkannte sich offenbar wieder und
stellte Strafantrag. Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten verurteilte
Naumann wegen Beleidigung eines Staatsanwaltes zu einer Geldstrafe von
9.000 Euro. Naumann will das Urteil anfechten. |
|
| Ein Demonstrationsteilnehmer gegen
einen Neo-Nazi-Aufmarsch sagte im Herbst 2002 zu einem Zivilisten: "Mit Spitzeln rede ich nicht".
Sein Gegenüber war ein verdeckt ermittelnder Polizist und wies
sich als solcher aus; vermutlich wiederholte der Nazigegner seinen
Vorwurf, der Zivilist fühlte sich beleidigt. Der Nazi-Gegner
wurde zu 450 Euro Geldstrafe verknackt. SZ,
26.9.2003, S.38. Auch andere
Neo-Nazi-Gegner wurden verurteilt: Email-Anfrage 8.12.2003: "Was dieser Vorgang mit Zensur zu tun haben soll, wird leider nicht ganz klar, ..."; Antwort: "Je mehr Worte (hier: »Spitzel«) unter Beleidigungen fallen, desto dünner wird die straffrei verwendbare deutsche Sprache, da diese Worte dann der Schere im Kopf zum Opfer fallen." Der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichts sieht das anders: "Bei der Gewichtung der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ist insbesondere zu berücksichtigen, ob auf ein vorangegangenes Verhalten des Polizeibeamten unmittelbar reagiert wurde – die Bezeichnung stellt dann keine Beleidigung dar, wenn der Täter vom Verletzten provoziert wurde." In der Frage des Beamten habe unausgesprochen der Vorwurf gelegen, nunmehr möglicherweise eine unangemeldete Versammlung durchzuführen. Hierauf habe der Angeklagte ersichtlich emotional und spontan reagiert. "Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit." Az.: 5 St RR 009/04, SZ 23.4.2004, S.42 Bravo an den 5. Strafsenat! |
|
| November
2001: Schriftsteller Gunter
Haug, hauptberuflich leitender Redakteur und
Moderator beim Südwestrundfunk (SWR), wurde vom
Südwestrundfunk fristlos gekündigt. Grund: der
kritische Kriminalroman Höllenfahrt, der
den Betriebsfrieden störe und Haug für eine
Weiterbeschäftigung "charakterlich nicht geeignet" sei.
Schriftsteller wie Gaby Hauptmann, Ingrid Noll und Gerhard Raff, sowie
das SYNDIKAT, Vereinigung der deutschsprachigen Krimiautoren,
protestierten beim SWR. Sie forderten den SWR- Intendanten Peter Voß
auf, die Kündigung Gunter Haugs zurück zu nehmen. Februar 2003: der Rechtsstreit des Krimi Autors Gunter Haug gegen den SWR zieht sich weiter hin. |
|
| Angriff auf
die Pressefreiheit.
Die Bild-Zeitung veröffentlichte
Informationen zu Bundespolitikern, die dienstlich gesammelte
Bonusmeilen zu privaten Flügen verwendeten. Gregor Gysi, PDS,
trat daraufhin zurück. Franz
Müntefering, SPD, ging zur
Vorwärtsverteidigung über und griff nach
üblicher Politikermasche die Presse an. Er stellte
Strafanzeige gegen die Bild-Zeitung. Dazu meinte
Frank Schirrmacher, FAZ, Müntefering handle nach dem Prinzip
von Wilden: Nach dem Erdbeben wird der Seismograph geschlagen. Münchner Merkur, 5.8.2002, S.4
|
|
| Im
Eilverfahren beschloß der Bundestag die Verschärfung
der Zensurmaßnahmen durch Erweiterung der Kompetenzen der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien, die nun auf
eigene Initiative verdächtige Videos oder CDs
überprüfen darf. SZ,
15.6.2002, S.7
|
|
| Farce der FAZ und Deutschlandradio Berlin um
Politikereinladungen. Zuerst wurden zu einer Diskussion eingeladen: Joschka Fischer,
Grüne, Walther
Stützle, Staatssekretär im
Verteidigungsministerium, Wolfgang Schäuble und Angelika
Merkel, beide CDU, und Jörg
Haider, FPÖ. Wegen Haiders Teilnahme
sagten Fischer und Stützle völlig intolerant und
feige ab. Diese Absage kommentierte Haider mit es sei ihm "ohnehin
lieber, wenn ich nicht zu einem Termin komme, an dem auch jemand
teilnimmt, der offene Sympathien für den Terrorismus hegt".
Die Berliner Redaktion der FAZ lud daraufhin Haider wieder aus. SZ, 5.6.2002, S.6 Von einer offenen
Diskussionskultur sind die deutschen Medien weit entfernt.
|
|
| Während
in Deutschland zahlreiche Zensurkampagnen laufen, z.B. gegen Martin Walsers noch
nicht erschienenem Buch und gegen die Wochenzeitung
Junge Freiheit, sind in den USA auch
extreme Meinungsäußerungen geschützt. Der
Harvard-Professor Noam
Chomsky, Intellektueller der
antikapitalistischen Linken, setzte sich jahrelang für die
freie Meinungsäußerung des französischen
Holocaust-Leugner Robert
Faurisson ein. Chomsky hat seinen Voltaire
gelesen.
|
|
| Politische
Zensur: Am 8. 11. 1987 wurde der Tatort "Voll auf Haß", ARD,
von der NDR-Fernsehspiel Redaktion, Leitung: Dieter Meichsner,
zensiert: 15 Minuten geschnitten. Regisseur
Bernd Schadewald: "Die Schnitte haben den Inhalt
tatsächlich zerstört". Die Neonazis und Skinheads
waren zu realistisch. Hörfunk
- Fernsehen - Film 1988, 1 S.49
|
|
| Lehrer Nolz
aus Siegen, NRW, wurde vom Regierungspräsident Arnsberg mit
drei Wochen Zwangsurlaub bestraft. Der Lehrer hatte in einer Ansprache
vor den Schülern zum Terroranschlag in den USA seiner Sorge um
den Frieden Ausdruck gegeben. Er hatte zur friedlichen
Konfliklösung gemahnt und vor einem Krieg gewarnt. Diese
Meinungsäußerung ist derzeit offensichtlich nicht
erlaubt. antifaschistische nachrichten
21-2001, S.4
|
|
| Georg Gafron,
Chefredakteur des Springer Blatts B.Z. und
Geschäftsführer von Radio Hundert,6
wurde vom Landgericht Berlin verboten,
in Radiosendungen zu Protesten gegen den konkurrierenden Berliner
Verlag aufzurufen. Dieser hatte es zuvor abgelehnt, eine
(harmlose) Anzeige für Radio Hundert,6
abzudrucken. SZ, 26.9.2001, S.11
|
|
| Friedrich Merz, CDU,
hält nichts von der Pressefreiheit. Er geht juristisch gegen
den Fernsehsender N-TV vor, der ihn schlafend im Bundestag zeigte.
Unter "Wachrütteln" zeigte der Sender gähnende und
schlummernde Politiker. Münchner
Merkur, 10.9.2001, S.4
|
|
| Die Verwendung
eines
Zitats von Gerhard
Schröder ohne seine Einwilligung sei
unzulässig, heißt es in einem Schreiben von seinem
Anwalt Michael Nesselhaufs
an die DVU vom 31.August 2001. Die DVU wollte "Wer unser Gastrecht
missbraucht, für den gibt es nur eines: Raus, und zwar
schnell!", ein Zitat von Gerhard Schröder aus 1997 in einem
Werbespot verwenden. SZ, 3.9.2001, S.6.
|
|
| SED-Opfer Jürgen Schmidt-Pohl war
nach der Wende Fraktionssprecher der CDU im Schweriner Landtag. Weil er
über die unangenehme Vergangenheit der Blockpartei forschte,
wurde er bei einem Vortrag von CDU-Genossen aus dem Saal gemobbt. Unter
Protest trat er 1999 aus der Partei aus. SZ,6.9.2001,
S.4
|
|
| "Als
das Russell-Tribunal sich 1979 mit der Situation der Menschenrechte und
dabei auch mit der Frage beschäftigte, ob in der
Bundesrepublik Zensur geübt werde, wurde diese Frage bejaht.
Die Zensurpolitik werde nicht durch offene Vorzensur betriben. Die Jury
erkannte als effektivste Instrumente neben dem deutschen
“Obrigkeitsdenken” – die
“deutsche Eigentümlichkeit, den Staat als oberste
und erste Privatperson zu begreifen, die jederzeit für
Verleumdungen empfindlich ist” – Gesetze wie die
Paragraphen 88a und 130a." Hans J.
Schütz. Verbotene Bücher. Eine Geschichte
der Zensur von Homer bis Henry Miller. München 1990.
S.199.
|
|
| Der Bundestag dehnte per
Gesetz am
6.7.2001 das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten aus.
"Zum ersten Mal seit Jahrzehnten wird nun die Pressefreiheit in
Deutschland vom Gesetzgeber wieder gestärkt, gegen den Widerstand der CDU/CSU
im Übrigen. Der Abgeordnete Norbert
Geis, rechtspolitischer Sprecher seiner
Fraktion, sprach von einer “willkürlichen
Einschränkung der staatlichen Pflicht zur
Strafverfolgung”." Heribert
Prantl, SZ, 12.7.2001, S.19
|
|
| Die April-Ausgabe des lesbisch-schwulen
Monatsmagazin Buschfunk aus Thüringen
(Auflage: 1700) wurde auf Veranlassung des Ministerpräsidenten
Thüringens, Bernhard
Vogel, CDU, eingezogen. Der CDU-Politiker wurde
in der Ausgabe satirisch als "einer von uns" erwähnt. SZ, 12.6.2001, S.6
|
|
| Am 11.Juni
2001 durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei Büros und
Privaträume des Anwalts der NPD Horst
Mahler in
Hamburg, Würzburg und Berlin. Er soll antisemitische
und
ausländerfeindliche Texte ins Internet
gestellt haben. Mahler vertritt die NPD gegen den Verbotsantrag der
Bundesreierung beim BVG Karlsruhe. SZ,
12.6.2001, S.5
|
|
| Die Medienwächter haben eine "Big Brother"-Folge
beanstandet, in der die Bewohner Würmer und Insekten essen
sollten. Münchner Merkur,
16.3.2001, S.39 – Zu Zeiten als ich noch TV
schaute, sah ich im öffentlich-rechtlichen Leute, die
Schweine, Rinder und Hühner assen ohne Beanstandung.
|
|
Spektakuläre
Fälle von Zensur an Journalisten durch die Justiz
|
|
| Journalisten, die über
Behördeninterna
berichten, geraten immer wieder in die Fänge der Justiz. Mit
einem üblen Winkelzug wird den Journalisten Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgeworfen.
Diese Konstruktion hält der Berliner Rechtsanwalt Daniel
Krause, Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer,
für "Zensur".
Detlef Hensche, Vorsitzender der IG Metall: "Letztlich können
die Behörden damit selbst bestimmen, was über sie
straflos berichtet werden darf." Der
Spiegel 8/2001, S.128-129
|
|
| Das
Berliner Amtsgericht und Landgericht verurteilten den Journalisten
Wiglaf Droste, "weil er in einer Kolumne gefragt hatte, wie jemand, der
als Mensch geboren wurde, eine Kettenhund werden könne. Mit
'Kettenhund' waren Feldjäger gemeint, die 1999 vor Drostes
Augen eine nackte Demonstrantin rüde attackiert hatten". Süddeutsche Zeitung, 23.1.2001, S.21 Meinungsfreiheit gibt es in Deutschland gegenüber bestimmten Personen und Gruppierungen nicht. |
|
| "Der Vorsitzende der
Direktorenkonferenz, Norbert
Schneider, hat in Aussicht gestellt, den
Privatsendern die Zulassung als Vollprogramme zu entziehen, falls sie
ihre Nachrichten und Magazine weiter von Beiträgen
über Rentenreform, BSE und rechte Gewalt frei räumen,
um stattdessen zu berichten, dass Jenny Elvers eine Single aufnimmt,
die Entfernung der Fäden aus Verona Feldbuschs Platzwunde
bevorsteht und sich bei Big Brother die Bewohner mit Wasser
nassgespritzt haben (Diese Beispiele sind nicht erfunden)." Süddeutsche Zeitung, 15.12.2000, S.21
Eine deutsche Zensurbehörde will dem TV vorschreiben, was in
den Nachrichten gesendet werden soll/muß.
|
|
| Die CDU/CSU Bundestagsfraktion und
insbesondere Norbert Geis,
CSU
fordern für eine weitere Teilabschaffung von Art.5 Meinungs-
und Pressefreiheit. Süddeutsche
Zeitung, 5.12.2000, S.1 "Blasphemie ist, wenn die CDU/CSU glaubt, sie müsse Gott einen deutschen Staatsanwalt zu Hilfe schicken: So macht man seinen Gott klein." Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, 7.12.2000, S.15 |
|
| Das Landgericht Berlin verurteilte
am 21.8.2000 die Studenten für den Rechtsstaat,
das Verteilen von
Flugblättern zu unterlassen. Die
Flugblätter machen der Bundesregierung den Vorwurf der
Hehlerei, da sie die nach 1945 konfiszierten Vermögenswerte
zum eigenen Vorteil verkauft. Der Hehlereitatbestand wurde vor Gericht
nachgewiesen. Die Begründung des Gerichts: Der Vorwurf der
Hehlerei sei allenfalls der Bundesrepublik zu machen, nicht aber der
Grundstücksauktionen AG. Treffpunkt.
Studenten für den Rechtsstaat. Mitteilungsblatt Nr.4/Oktober
2000, S.10
|
|
| Mit dem NATO-Krieg gegen
Jugoslawien ("humanitäre Aktion") gab es vielfältige Zensur.
Mit dem Kriegsbeginn stirbt ja zuerst die Meinungsfreiheit (so es je
eine gab).
|
|
| Der
taz-Kolumnist und
Balladensänger Wiglaf Droste wurde wegen Beleidigung von
Angehörigen der Bundeswehr vom Landgericht Berlin zu 21000
Mark Strafe verurteilt. Am 22.Juli 1999 kommentierte Droste das
Bundeswehr-Gelöbnis in Berlin. Während der Zeremonie
hatten halbnackte Frauen das Feld gestürmt und wurden von
Feldjägern minutenlang über den Rasen gejagt. Droste:
"Die erkennt man an ihrem Waschbrettkopf. Man fragt sich, wie jemand,
der als Mensch geboren ist, so etwas werden kann — ein
Kettenhund." Süddeutsche
Zeitung, 20.9.2000, S.10. |
|
| Das
Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in Koblenz hält die freie
Meinungsäußerung erstaunlich hoch. Ein Soldat, der
Mitglied der Partei "Die Republikaner" ist, darf innerhalb der
Bundeswehr als Rechtsextremist bezeichnet werden. Die Kennzeichnung als
Rechtsextremist ist eine "fest umrissene und gebräuchliche
Wertung", die vertretbar sei (Az: 10 A 10065/00). Münchner
Merkur, 29.8.2000, S.4
|
|
| Zur Verbotsdiskussion der NPD, Nazi-Internetseiten etc.
"Statt den
Jugendlichen die Augen
zuzuhalten, sollte man sie ihnen öffnen"
Harald Staun, Süddeutsche
Zeitung, 10.8.2000, S.13
|
|
| Zwei bayerische
Rechtsanwälte wollen die Bibel auf den Index der
jugendgefährdenden Schriften bringen. Die Bibel propagiere
Völkermord, Rassismus, Antisemitismus sowie die grausame
Hinrichtung von Ehebrechern und Homosexuellen, Kindermord und andere
Perversitäten. Süddeutsche
Zeitung, 2.8.2000, S.L7
|
|
| SPD und Grüne wollen erweiterte Zensur in
Rundfunk
und Fernsehen: - Werbung unmittelbar vor, während und nach Kindersendungen soll nicht mehr zulässig sein, - Jugendgefährdende Fernsehsendungen sollen grundsätzlich nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen, - das Zensurverfahren bei der Bundesprüfstelle müsse beschleunigt werden. Süddeutsche Zeitung, 17.4.2000, Seite 2 |
|
| Verunglimpfung des
Staates – Kritik wurde bestraft. Der Student Hans-Georg E. protestierte gegen den Tod eines Asylbewerbers während der Abschiebung mit "Nazis modern, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Faschistenpack". Damit habe er - so das Landgericht in 2.Instanz - das "Augenmaß verloren". Süddeutsche Zeitung, 4.4.2000, Seite L4 |
|
| Erster Senat des
Oberverwaltungsgerichts, Berlin Kritik am NATO-Krieg 1999 ist nicht erlaubt: Wer den NATO-Krieg als Kriegsverbrechen und die Politiker, die den Krieg befahlen, als Kriegsverbrecher bezeichnet, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. "Das Urteil kastriert die Meinungsfreiheit." Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, 23.3.2000, Seite 17 Leserbrief an Michael Althen zu "Der blinde Fleck", Süddeutsche Zeitung 27.4.2000, Seite 15, betreffend Meinungsfreiheit und NATO-Krieg 1999 |
|
| Das Kuschen des RTL2 vor der
Zensur durch
die Landesmedienanstalten reichte aus. Großzügig
erlaubten diese, daß Big Brother weiter
gesendet werden darf. Süddeutsche
Zeitung, 15.3.2000, Seite 23
|
|
| RTL2 beugt sich dem
Zensurdruck. Die Überwachungsshow Big
Brother wird verändert. Die Medienwächter (mit dabei
auch der bayerische Oberzensor Wolf-Dieter Ring) vertagten die Beratung
über ein Verbot (=Gesamtzensur) auf den 14.März 2000.
Münchner Merkur, 7.3.2000,
Seite 1
Für eine Verschärfung
der Fernsehzensur setzt sich Markus
Söder, CSU, ein.
|
|
| Verlag Hoffmann und
Campe befürchtet juristische Attacken und nimmt das Buch Die
Graue Eminenz. Das Netzwerk der Diplomaten, Gangstern und Politikern
über Mafia-Paten vom Markt. Am 8.Dezember erließ das
Landgericht Hamburg eine Unterlassungserklärung an den Autor
Jürgen Roth. Süddeutsche
Zeitung, 13.Dezember 1999, Seite 11
|
|
| Berliner Polizei beschlagnahmte die Filme: David Lynch "Wild at Heart", Emir
Kusturica "Underground", Rainer Werner Fassbinder "Der amerikanische
Soldat", Erwin Leiser "Adolf Hitler - Mein Kampf"
(mehrfach prämierte Dokumentation!). Süddeutsche
Zeitung, 1.Dezember 1999, Seite 18
|
|
| 1996 drehte ein
26-Jähriger Bundeswehrsoldat mit fünf weiteren
Soldaten des Gebirgsbataillons Schneeberg in der Kaserne ein
Übungsvideo. Dafür wurde er beim Amtsgericht Aue
(Sachsen) wegen Volkshetzung u.a. angeklagt. Münchner
Merkur, 14.September 1999, Seite 4 Er wurde zu 3900 DM Geldstrafe verurteilt: Volksverhetzung und das Tragen verfassungswidriger Kennzeichen. Münchner Merkur, 17.September 1999, Seite 4 |
|
| Wegen Leugnung des Holocausts wurden zwei
Männer vom Amtsgericht Cottbus zu Bewährungsstrafen
und Geldbußen verurteilt. Die Angeklagten hatten die
Vernichtung der Juden in der NS-Zeit abgetritten. Münchner
Merkur, 14.September 1999, Seite 4
|
|
| "Deutsche
und US-amerikanische Politiker dürfen nach einer Entscheidung
des Berliner Verwaltungsgerichtes nicht mit dem jugoslawischen
Präsidenten Milosevic gleichgesetzt und als Kriegsverbrecher
bezeichnet werden." Akz.: VG 1 A 312.99. Münchner Merkur, 11.September 1999, Seite
4
|
|
| In
Deutschland gilt für öffentlich-rechtliche (von den
Parteien kontrolliert) Sender ein Werbeverbot
ab 20 Uhr und Sonntag ganztägig. Süddeutsche
Zeitung, 29.Juni 1998
|
|
| Bei einer Hausdurchsuchung
wegen
einer Demonstration gegen eine Demonstration der Bundeswehr beschlagnahmte der Geheimdienst in
Berlin neben drei Computer auch Regenschirme mit der Aufschrift "Tucholsky
hat recht". Süddeutsche
Zeitung, 26.Juli 1999
|
|
| Maulkorb
für Darmstädter Richter. Von
seiten der regierenden CDU
wurde dem Richter Jürgen Borchert ein Interview mit dem ARD
Magazin Report (Statement zur Rentenkampagne der Unionsparteien) in den
Diensträumen verboten. Süddeutsche
Zeitung, 22.Juli 1999, Seite 5.
|
|
| Die Medienanstalt
Berlin-Brandenburg als Großinquisitor. Sie
verbot politische Werbespots mit
dem Schauspieler Manfred Krug zugunsten des Berliner Volksbegehrens
gegen die Rechtschreibreform. Münchner
Merkur, 6.Juli 1999, Seite 4. Wo es dem Staat nicht
paßt, werden die Grundrechte kurzerhand außer Kraft
gesetzt.
|
|
| Die CDU/CSU
möchte die Zensur
verschärfen. Das "Gesetz zum
verbesserten Schutz der Bundeswehr vor Verunglimpfung" wurde von der
Union neu eingebracht. Es soll wieder einmal Witze über
Soldaten oder das Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" usw.
verbieten. Süddeutsche Zeitung,
18.6.1999, Seite 4
|
|
| Elmar Hörig,
Moderator beim
SWR3, darf keine Witze über Frauen, Minderheiten, die Kirche
oder Hitler machen. Nur unter diesen Zensurbedingungen darf er wieder
moderieren. Süddeutsche Zeitung,
30. Januar 1999, Seite 19
|
|
| CSU
und Kirche bei der Zensur Hand in Hand Otto Gritschneder wird 85 Jahre. "Als Vertreter von Rudolf Augstein hat er sich in der Spiegel-Affäre mit Franz-Josef Strauß angelegt; die Bischöfe haben daraufhin dafür gesorgt, daß er keine juristischen Glossen mehr für kirchliche Blätter schreiben darf ..." Süddeutsche Zeitung, 11.Januar 1999, S. L3 |
|
| Die
Presse ist fest im Griff der
Politik Nach Wolfgang Schäuble, CDU, brauchen die Politiker den aufdeckenden Zugriff der deutschen Presse nicht zu befürchten. "Bei uns klappt das ja ganz gut, daß die Presse die privaten Aktivitäten der Politiker nicht bis ins Detail ausleuchtet,..." Münchner Merkur, 19.September, S.1 Richtig, nur so konnte sich F.J.Strauß, CSU, in den USA unbehelligt im Rotlichtmilieu vergnügen, konnte der meineidige Zimmermann, CSU, später Innenminister und damit oberster Dienstherr der Polizei werden und Otto Wiesheu, CSU, betrunken einen Polen totfahren und trotzdem zum Wirtschaftsminister Bayerns aufsteigen. |