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Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit hat Vorrang
Manchmal urteilen Richter und Staatsanwaltschaft für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
 Zensur Links

Strafanzeigen gegen das Satiremagazin ''Titanic'' von der Staatsanwaltschaft abgelehnt
Auf dem April-Titelbild der Zeitschrift Titanic wird in einer Karikatur auf die sexuellen und Gewalt-Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche angespielt. Man sieht den gekreuzigten Jesus und davor einen Kirchenmann von hinten. Einigen, anscheinend Sexfixierten gefiel das Titelblatt nicht: sie erstatteten Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens.
Doch die Frankfruter Staatsanwaltschaft lehnte ab: für Satire gilt ebenfalls die Meinungsfreiheit. Die Darstellung mache das Versagen der katholischen Kirche deutlich. Der öffentliche Frieden wurde durch die Gewalttaten und Sexübergriffe des katholischen Klerus gestört, nicht durch die Zeichnung.
Statt sich über ein christliches Kreuz auf dem Titelblatt zu freuen, forderte Norbert Geis, CSU, in „Die Tagespost“ (Würzburg), die Staatsanwaltschaft müsse einschreiten.
Kreuz18 Strafanzeigen gegen ''Titanic'', SZ, 23.04.2010 – KreuzVerfahren gegen "Titanic"-Cover abgelehnt, Welt Online, 23. April 2010 – KreuzTitanicZensur Zitate von Norbert Geis
Mörder haben keinen privilegierten Sonderstatus
Der BGH entschied für die Pressefreiheit. Das Nachrichtenportal Spiegel Online darf die zwei Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr mit vollem Namen nennen. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg hatten gegen die Nennung entschieden.
"Dossier Sedlmayr. Spiegel Online siegt vor dem BGH gegen Mörder des Schaupsielers", SZ, 10.2.2010, S. 17
Name eines Stasi-IM darf vorläufig veröffentlicht werden
Immer häufiger wollen ehemalige Stasi-IM (Inoffizieller Mitarbeiter des DDR-Dienstes für die Staatssicherheit; siehe auch Stasi Von den Geheimdiensten Deutschlands) und andere Ex-DDR-ler die alten Zensurverhältnisse per Gerichtsbeschluss wieder durchsetzen. Sie klagen – so die Bundesbeauftragte Marianne Birthler – "immer häufiger dagegen, dass im Zusammenhang mit Projekten zur Aufarbeitung der Geschichte ihre Klarnamen genannt werden".
In einer Ausstellung in Sachsen darf der Name eines Stasi-IM genannt werden, entschied das Landgericht Zwickau. Allerdings ging es dabei nur um den vorläufigen Rechtsschutz. Die Frage der Abwägung der Meinungsfreiheit gegenüber dem Schutz des Persönlichkeitsrechts wurde nicht beantwortet.
"Stasi-IM scheitert vor Gericht", SZ, 23.4.2008
Deshalb traue ich mich hier auch nicht den Namen zu nennen: zu schnell könnte ich eine teure Abmahnung erhalten (Stasi Abmahnungen); zumal ich schon einmal wegen der Namensnennung eines Grenz-Volkspolizisten abgemahnt wurde.
Eine Klägerin scheiterte mit dem Versuch, eine Bewertung über sie bei eBay, zu zensieren. Die Beklagte äußerte sich frei – wie viele ahnungslose Kunden – über die Klägerin mit dem Text: „Handy als "Neu" angeboten – Handy +Zubehör gebraucht – das nenne ich Betrug!!!!“ Oft schon ging und geht in ähnlichen Fällen in Deutschland der Täterschutz vor Meinungsfreiheit (siehe Zensur Täterschutz vor Meinungsfreiheit). Diesmal nicht. Das LG Hannover wertete diese Beurteilung als zulässige Meinungsäußerung.
Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08 – Betrug„BETRUG!!!!!“ als Meinungsäußerung in einer Negativbewertung - wann darf ich Löschung von Negativbewertungen verlangen?! 17.8.2009
Ex-Bundesaußenminister Joschka Fischer, Die Grünen, scheiterte mit einem Zensurversuch gegen die Illustrierte Bunte. Diese hatte in einem Fotobericht über sein Haus in Berlin informiert. Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe entschied pro Pressefreiheit.
"Blick auf die Villa", SZ 20.5.2009, S. 19
Der Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann, Grüne, berichtete in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung wahrheitsgemäss, dass der Sportdirektor des Bundes der Deutschen Radfahrer (BDR) Burckhard Bremer schon länger diese Funktion inne hat.
Burckhard Bremer erkannte darin den Vorwurf, er sei in Doping-Skandale verwickelt gewesen und klagte. Das Berliner Landgericht wies die Klage zurück. Es gab dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Vorrang. SZ, 17.4.2009, S. 27
Unklar ist dem Laien, warum eine Tatsachenaussage hier als Meinungsäußerung gilt. Doch sei's drum: Hauptsache es wurde einmal gegen Zensur des freien Wortes entschieden.
Münchner Landgericht gibt der freien Berichterstattung über Stasi-Spitzel den Vorrang vor dessen Persönlichkeitsrechte
Bislang beriefen sich viele IM und andere Stasi-Spitzel darauf, nicht enttarnt werden zu dürfen. Gerichte gaben ihnen recht. So machten die Stasi-Mitarbeiter und Grenzschützen oftmals nach 1989 in Deutschland wieder Karriere.
Auch dieser Webbetreiber bekam schon telefonische Drohungen, da ein Ex-Volkspolizist, der an der Zonengrenze tätig war, namentlich genannt wurde, siehe "Zensur in Deutschland wird vielfach praktiziert" unter Zensur Links
Der Münchner Epidemiologe und Mathematiker Joachim Heinrich startete ein Projekt zur Erforschung der Spitzeltätigkeit in der DDR. Der Webauftritt "Staatssicherheit (MfS) in Erfurt" (Zensur Links) berichtet darüber. Ein IM klagte dagegen und verlor vor dem Landgericht München: Az: 9 O 1277/09. SZ, 16.4.2009, S. 6
Wie die Schere im Kopf funktioniert zeigt sich
• am SZ-Artikel: der Name des Spitzels wurde nicht genannt.
• an diesem Webauftritt: ich wage es immer noch nicht den DDR-Grenzschützer, der mich telefonisch aufforderte seinen Namen zu entfernen (ich tat es) namentlich zu nennen, obwohl dieser inzwischen einen Prozess gleicher Art gegen die Süddeutsche Zeitung verloren hat. In Deutschland gibt es das Abmahnverfahren, bei dem sofort dem Abgemahnten die Schuld und Zahlungspflicht zugeschoben werden kann (Zensur Links). Da zieh ich lieber den Schwanz ein: zu oft schon musste ich blechen, wenn nicht für den Abmahnbrief, dann doch für meinen eigenen Anwalt zur Abwehr. Nicht immer trifft man auf einen Richter, der das Grundrecht auf Meinungsfreiheit achtet.
Links
Zensur Hinweise für Opfer von Abmahnungen, Abmahnanwälten oder Abmahnvereinen
stasiStaatssicherheit (MfS) in Erfurt
stasi"Verrat beim Namen genannt. Ein Münchner Gericht weist die Klage eines ehemaligen Stasi-IM gegen die Offenlegung seiner Identität ab". Der Tagesspiegel 16.4.2009
Zensur Zensur in Deutschland wird vielfach praktiziert
 

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© by Herbert Huber, Am Fröschlanger 15, 83512 Wasserburg, Germany, 24.4.2010