|
Meinungsfreiheit hat Vorrang Manchmal urteilen Richter und Staatsanwaltschaft für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit Links
|
| Ein Lügner
darf
“Lügner” genannt werden, auch wenn es der Bundespräsident ist Der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel, bezeichnete den Lügner Christian Wulff, CDU, Bundespräsident, als “Lügner”. Oberstaatsanwältin Irene Silinger aus Hannover erklärte gegenüber dapd, das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es gebe keinen Anlass für Ermittlungen gegen den Politiker der Grünen. Stefan Wenzel hatte Christian Wulff in einem Interview am Samstag einen Lügner genannt und zum Rücktritt aufgefordert. Daraufhin waren bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Anzeigen gegen ihn wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten eingegangen. > |
| Kritik am
Bistum Regensburg vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt Ein katholischer Pfarrer verübte Verbrechen an Kindern seiner Gemeinde. Das Bistum Regensburg (mit Bischof Gerhard Ludwig Müller an der Spitze) vereinbarte Geldzahlung und verlangte Stillschweigen. Der Priester wurde versetzt und verübte neue Verbrechen an Kindern. In einem In einem Kommentar kritisierte ein Journalist die katholische Kirche und nannte die Geldzahlung "Schweigegeld". Das Bistum Regensburg klagte gegen den Journalisten. Der Journalist scheiterte zunächst vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Er habe eine "rufschädigende Tatsachenbehauptung" aufgestellt (wie der Ruf der katholischen Kirche aussieht kann man u.a. hier nachlesen: ). Das Oberlandesgericht in Hamburg (OLG) entschied aber am 18. Oktober 2011 für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Bewertung als "Schweigegeld" sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Bistum
hat das Nachsehen, SZ, 19.10.2011, S. 34
|
Ein
Angestellter verfasst einen Roman über den
Büroalltag. Der Chef erfährt davon, der Inhalt passt ihm nicht: derm
Angestellten wird gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Hamm urteilte in
zweiter Instanz: Die Kündigung ist nicht
rechtens. Kunst-
und Meinungsfreiheit ist höher zu bewerten als der Gusto eines
Bürochefs. Büro-Roman:
kein Grund für Kündigung, Börsenblatt, 18.7.2011 |
| Bei Amazon nachschauen | |
|
Jürgen Bücker: Wer die
Hölle
fürchtet, kennt das Büro nicht. Books on Demand 2010.
Broschiert, 184
Seiten |
|
|
|
| Meinungsfreiheit
gilt nun auch für Links Wer bisher bei seinem Webauftritt Links verwendete, der musste damit rechnen mit einem Bein schon hinter Gittern zu stehen. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für die Meinungsfreiheit. Links auf fremde Internetseiten können (? manchmal? immer?) vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein. Damit gab der BGH Heise Online recht. Az. I ZR 191/08. Dabei machte das Urteil aber eine Einschränkung: Wenn ein Beitrag im Web unter den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit fällt, dann gilt dies auch für enthaltene Links. Ob dies auch für Privatpersonen als Webseitenbetreiber gilt muss wahrscheinlich noch durch alle Instanzen geklärt werden. Oder? "Meinungsfreiheit gilt auch für Links", SZ, 20. 4.2011, S. 22 |
Das
Landgericht Köln gab der Meinungs-
und
Kunstfreiheit Vorrang und lehnte den Antrag auf
einstweilige Verfügung
(und damit Antrag auf Zensur) des Schweizer Vereins Dignitas gegen
Michel Houellebecqs neuen Roman Karte und Gebiet ab. Einstweilige
Verfügung gegen Houellebecq abgelehnt, Börsenblatt 13.3.2011 |
| Bei Amazon nachschauen | |
![]() |
Michel Houellebecq: Karte
und Gebiet. Köln: Dumont, 2011. Uli Wittmann, Übs.
Gebunden,
400 Seiten |
|
|
|
| Reine
Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen sind
erlaubt Ein Händler war mit der Bewertung eines Käufers bei ebay nicht einverstanden, drohte schon im Vorfeld mit dem Anwalt und rief dann den Kadi an. Er verlangte die Löschung der Bewertung. Das Gericht ließ ihn abblitzen. Damit stärkte das Gericht die Rechte von Kunden auch negative Bewertungen abzugeben und – noch viel wichtiger – es schob der grassierenden Zensur (vermeintlich) negativer Bewertungen den Riegel vor. Az.: 142 C 18225/09 "Kritik ist erlaubt", SZ 14.12.2010, S. 42 Der Kläger war schlecht beraten sofort zu klagen. Eine Abmahnung ( Links)
hätte ihm gleich Geld eingebracht oder den Schwarzen Peter dem Kunden
übergeben.
|
| Strafanzeigen
gegen das Satiremagazin ''Titanic'' von der Staatsanwaltschaft abgelehnt Auf dem April-Titelbild der Zeitschrift Titanic wird in einer Karikatur auf die sexuellen und Gewalt-Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche angespielt. Man sieht den gekreuzigten Jesus und davor einen Kirchenmann von hinten. Einigen, anscheinend Sexfixierten gefiel das Titelblatt nicht: sie erstatteten Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens. Doch die Frankfruter Staatsanwaltschaft lehnte ab: für Satire gilt ebenfalls die Meinungsfreiheit. Die Darstellung mache das Versagen der katholischen Kirche deutlich. Der öffentliche Frieden wurde durch die Gewalttaten und Sexübergriffe des katholischen Klerus gestört, nicht durch die Zeichnung. Statt sich über ein christliches Kreuz auf dem Titelblatt zu freuen, forderte Norbert Geis, CSU, in „Die Tagespost“ (Würzburg), die Staatsanwaltschaft müsse einschreiten. 18
Strafanzeigen gegen ''Titanic'', SZ,
23.04.2010 – Verfahren
gegen "Titanic"-Cover abgelehnt, Welt Online, 23. April 2010
– Titanic
– Zitate von Norbert
Geis
|
| Mörder
haben keinen privilegierten Sonderstatus Der BGH entschied für die Pressefreiheit. Das Nachrichtenportal Spiegel Online darf die zwei Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr mit vollem Namen nennen. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg hatten gegen die Nennung entschieden. "Dossier Sedlmayr. Spiegel Online siegt vor dem BGH gegen Mörder des Schaupsielers", SZ, 10.2.2010, S. 17 |
| Name eines
Stasi-IM darf vorläufig veröffentlicht
werden
Immer häufiger wollen ehemalige Stasi-IM (Inoffizieller Mitarbeiter des DDR-Dienstes für die Staatssicherheit; siehe auch Von den
Geheimdiensten Deutschlands) und andere
Ex-DDR-ler die alten Zensurverhältnisse per Gerichtsbeschluss wieder
durchsetzen. Sie klagen – so die Bundesbeauftragte Marianne Birthler –
"immer häufiger dagegen, dass im Zusammenhang mit Projekten zur
Aufarbeitung der Geschichte ihre Klarnamen genannt werden". In einer Ausstellung in Sachsen darf der Name eines Stasi-IM genannt werden, entschied das Landgericht Zwickau. Allerdings ging es dabei nur um den vorläufigen Rechtsschutz. Die Frage der Abwägung der Meinungsfreiheit gegenüber dem Schutz des Persönlichkeitsrechts wurde nicht beantwortet. "Stasi-IM scheitert vor Gericht", SZ, 23.4.2008 Deshalb traue ich mich hier auch nicht den Namen zu nennen: zu schnell könnte ich eine teure Abmahnung erhalten ( Abmahnungen);
zumal ich schon einmal wegen der Namensnennung eines
Grenz-Volkspolizisten abgemahnt wurde.
|
Eine Klägerin scheiterte mit dem Versuch, eine
Bewertung über sie bei eBay, zu zensieren. Die Beklagte äußerte sich
frei –
wie viele ahnungslose Kunden – über die Klägerin mit dem Text: „Handy
als "Neu" angeboten – Handy +Zubehör gebraucht – das nenne ich
Betrug!!!!“ Oft schon ging und geht in ähnlichen Fällen in Deutschland
der Täterschutz vor Meinungsfreiheit (siehe
Täterschutz vor
Meinungsfreiheit). Diesmal nicht. Das LG Hannover wertete
diese
Beurteilung als zulässige Meinungsäußerung. Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08 – „BETRUG!!!!!“
als Meinungsäußerung in einer Negativbewertung - wann darf ich Löschung
von Negativbewertungen verlangen?! 17.8.2009
|
| Ex-Bundesaußenminister
Joschka
Fischer, Die Grünen, scheiterte mit einem Zensurversuch
gegen die Illustrierte Bunte.
Diese hatte in einem Fotobericht über sein Haus in Berlin informiert.
Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe entschied pro Pressefreiheit. "Blick auf die Villa", SZ 20.5.2009, S. 19 |
| Der
Bundestagsabgeordnete Winfried
Hermann, Grüne, berichtete in einem Interview mit der
Süddeutschen Zeitung wahrheitsgemäss, dass der Sportdirektor des Bundes
der Deutschen Radfahrer (BDR) Burckhard
Bremer schon länger diese Funktion inne hat. Burckhard Bremer erkannte darin den Vorwurf, er sei in Doping-Skandale verwickelt gewesen und klagte. Das Berliner Landgericht wies die Klage zurück. Es gab dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Vorrang. SZ, 17.4.2009, S. 27 Unklar ist dem Laien, warum eine Tatsachenaussage hier als Meinungsäußerung gilt. Doch sei's drum: Hauptsache es wurde einmal gegen Zensur des freien Wortes entschieden. |
| Münchner
Landgericht gibt der freien Berichterstattung über Stasi-Spitzel den
Vorrang vor deren Persönlichkeitsrechte Bislang beriefen sich viele IM und andere Stasi-Spitzel darauf, nicht enttarnt werden zu dürfen. Gerichte gaben ihnen recht. So machten die Stasi-Mitarbeiter und Grenzschützen oftmals nach 1989 in Deutschland wieder Karriere. Auch dieser Webbetreiber bekam schon telefonische Drohungen, da ein Ex-Volkspolizist, der an der Zonengrenze tätig war, namentlich genannt wurde, siehe "Zensur in Deutschland wird vielfach praktiziert" unter LinksDer Münchner Epidemiologe und Mathematiker Joachim Heinrich startete ein Projekt zur Erforschung der Spitzeltätigkeit in der DDR. Der Webauftritt "Staatssicherheit (MfS) in Erfurt" ( Links)
berichtet darüber. Ein IM klagte dagegen und verlor vor dem Landgericht
München: Az: 9 O 1277/09. SZ, 16.4.2009, S. 6Wie die Schere im Kopf funktioniert zeigt sich • am SZ-Artikel: der Name des Spitzels wurde nicht genannt. • an diesem Webauftritt: ich wage es immer noch nicht den DDR-Grenzschützer, der mich telefonisch aufforderte seinen Namen zu entfernen (ich tat es) namentlich zu nennen, obwohl dieser inzwischen einen Prozess gleicher Art gegen die Süddeutsche Zeitung verloren hat. In Deutschland gibt es das Abmahnverfahren, bei dem sofort dem Abgemahnten die Schuld und Zahlungspflicht zugeschoben werden kann ( Links).
Da zieh ich lieber den Schwanz ein: zu oft schon musste ich blechen,
wenn nicht für den Abmahnbrief, dann doch für meinen eigenen Anwalt zur
Abwehr. Nicht immer trifft man auf einen Richter, der das Grundrecht
auf Meinungsfreiheit achtet.
|
| Links |
Hinweise
für Opfer von Abmahnungen, Abmahnanwälten oder Abmahnvereinen |
Staatssicherheit
(MfS) in Erfurt |
"Verrat
beim Namen genannt. Ein Münchner Gericht weist die Klage eines
ehemaligen Stasi-IM gegen
die Offenlegung seiner Identität ab". Der Tagesspiegel
16.4.2009 |
Zensur in
Deutschland wird vielfach
praktiziert |