| Oberstaatsanwalt
Heinrich Wille
erhält Vermarktungsverbot Der Fall Uwe Barschel – |
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Am 11.10.1987
wurde
der frühere Ministerpräsident von Schleswig-Holstein
Uwe Barschel,
CDU, tot in der Badewanne im Zimmer 317 des Hotels »Beau
Rivage« in Genf gefunden. Bis heute ist nicht
geklärt (und man will es in gewissen politischen Kreisen nicht
geklärt haben):
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| Doch der
Generalstaatsanwalt
Schleswig-Holsteins Erhard
Rex will die Veröffentlichung nur
in
der kostenlosen Schriftenreihe des Generalstaatsanwalts zulassen.
Begründung: Wille dürfe nicht privat dienstliches
Wissen vermarkten. Ein billiger Vorwand, da andere Strafverfolger
veröffentlichen durften. So der Stuttgarter
Generalstaatsanwalt Klaus
Pflieger, Anklagevertreter in Prozessen gegen
RAF-Mitglieder (siehe Justizminister Uwe Döring, SPD erklärte sich für nicht zuständig |
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| Wille legte Widerspruch gegen die Entscheidung von Generalstaatsanwalt Erhard Rex ein, dass er kein Buch über Barschel in einem kommerziellen Verlag veröffentlichen darf. Er besteht auf dem Recht zur freien Meinungsäußerung. | |
| Bundesverfassungsgericht entschied gegen die
Pressefreiheit. Das aufklärende Buch darf nicht erscheinen. Das Buch hätte im Oktober 2007 erscheinen sollen, wurde jedoch vom Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein Erhard Rex gestoppt. Willes Buch enthalte mehrere Hinweise über mögliche Mordthesen im Fall Barschel. SZ, 16.7.2008, S. 6 – |
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| Links | |
| Literatur |
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| Peter F.
Müller, Michael Mueller, Rudolf Lambrecht: Der
Fall Barschel.
Ein tödliches Doppelspiel. Propyläen
2007. Gebunden, 368 Seiten |
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| Klaus
Pflieger: Die
Rote Armee Fraktion. RAF. 14.5.1970 bis 20.4.1998. Nomos
2006. Broschiert, 278 Seiten. 2., erw. u. aktualisierte Auflg.
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